Tiefensee: Hochschulzugang für Flüchtlinge erleichtern

Veröffentlicht am 10.09.2015 in Bildung & Kultur

Thüringens Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee hat sich für eine Lockerung des Hochschulzugangs für Flüchtlinge ausgesprochen. „Die Flüchtlinge sind eine Chance für uns, wenn es gelingt, sie in die Gesellschaft zu integrieren“, sagte Tiefensee heute im Thüringer Land­tag. 


Viele dieser Menschen kämen mit einer hohen Bereitschaft zur Qualifizierung oder Weiterbildung nach Deutschland. Laut einer Umfra­ge des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügen 15 Prozent von ihnen über einen akademischen Abschluss, 16 Prozent haben eine mit dem Gymnasium vergleichbare Schule abgeschlossen. „Wir tun gut daran, dieses Potential zu nutzen und es nicht brachliegen zu lassen“, sagte der Minister.
 
Die Landesregierung habe die Hochschulen deshalb gebeten, den Zugang zum Studium nicht mehr von einem bestimmten Aufenthaltstitel abhängig zu machen. Hierzu bedürfe es in Thüringen keiner Änderung des Hochschul­gesetzes, vielmehr müssten lediglich die Hochschulsatzungen – sofern sie eine solche Regelung überhaupt enthalten – angepasst werden. Auch die Studienberatung müsse sich stärker an den besonderen Bedürfnissen der Flüchtlinge orientieren.
 
Über die Kultusministerkonferenz setzt sich Thüringen außerdem dafür ein, auch bei den Vorlagepflichten für bestimmte Dokumente und Nachweise der besonderen Situation von Flüchtlingen aus Kriegs- und Notstandsgebieten Rechnung zu tragen. „Zwar besteht für ausländische Studienbewerber grund­sätzlich die Pflicht nachzuweisen, wie sie in ihrem Heimatland die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben“, sagte der Wissenschaftsminister. Flüchtlinge seien jedoch manchmal nicht in der Lage, diese Nachweise zu erbringen, etwa weil sie bestimmte Dokumente fluchtbedingt zurücklassen mussten. „Hier sollte es zumindest übergangsweise eine Lockerung geben und die Nachweisepflicht für Flüchtlinge erleichtert werden“, so Tiefensee. Er gehe davon aus, dass die eigens eingesetzte Arbeitsgruppe der Kultusminis­terkonferenz, in der auch Thüringen vertreten ist, dafür schon im Oktober eine Lösung präsentieren werde.
 
Der Minister begrüßte zugleich die Änderungen beim BAFöG, durch die Flüchtlinge nunmehr bereits nach 15 Monaten Mindestaufenthalt Anspruch auf eine Förderung erhalten. Diese Änderung tritt am 1.1.2016 in Kraft.

 

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