Thüringer Landesregierung bringt Bewegung in bundesdeutsche Mindestlohn-Diskussion

Veröffentlicht am 19.07.2012 in Arbeit

Die Arbeitsgruppe „Gute Löhne“ der Thüringer Landesregierung hat sich auf eine Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes geeinigt. Der stellvertretende SPD-Landesvorsitzende und Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Matthias Machnig, wurde damit beauftragt, einen Gesetzentwurf für das Kabinett zu entwickeln, der nach der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Im Zentrum der Einigung steht die Einführung einer unabhängigen Kommission, welche die Höhe des Mindestlohns festlegt. Zudem soll der Mindestlohn für das ganze Bundesgebiet und ohne Ausnahme für alle Branchen und Regionen gelten. Die Arbeitsgruppe hat zehn Eckpunkte zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in Deutschland entwickelt. Vorausgegangen war eine umfassende Analyse der Lohnentwicklung und des Niedriglohnsektors in Deutschland und Thüringen. Dazu hatte die Arbeitsgruppe Experten unterschiedlicher Institute und Forschungseinrichtungen eingeladen. Das Ergebnis: Der Niedriglohnsektor hat sich in den vergangenen zehn Jahren rasant ausgedehnt. 21,4 Prozent aller Beschäftigten müssen von Niedriglöhnen leben. In Westdeutschland stieg die Zahl der Niedriglohnbeschäftigten zwischen 1995 und 2010 auf rund 5,6 Millionen, in Ostdeutschland auf rund 1,2 Millionen. Gemeinsam mit der Ministerpräsidentin stellte Thüringens Arbeitsminister Matthias Machnig den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe vor. „Wir wollen Vorfahrt für gute Arbeit und gute Löhne“, sagte Matthias Machnig. „Menschen, die in Vollzeit arbeiten, müssen davon auch leben können. Wir brauchen deshalb eine Haltelinie nach unten, die den Beschäftigten in Deutschland ein existenzsicherndes Einkommen garantiert.“ Dafür werde sich Thüringen einsetzen. „Damit bringen wir endlich Bewegung in die festgefahrene Mindestlohndebatte in Deutschland.“ Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Thüringer SPD-Landtagsfraktion, Rolf Baumann, sagt: „Wir brauchen einen Arbeitsmarkt, der allen Menschen ein hinreichendes Einkommen garantiert, um für sich und die Familie zu sorgen. Für alle, die in Unternehmen und Politik die Zukunft des Landes gestalten, muss eine Grundregel gelten: Nur mit guter Arbeit, fairen Löhnen und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen werden wir im Wettbewerb um Fachkräfte bestehen können." In ihrem Abschlussbericht beschreibt die Arbeitsgruppe „Gute Löhne“ der Thüringer Landesregierung die Entwicklung des Niedriglohnsektors in Deutschland und entwirft in zehn Eckpunkten ein Mindestlohn-Gesetz. Die zentralen Eckpunkte dieser Initiative sind:
  • Das Verfahren zur Festsetzung eines allgemein verbindlichen Mindestlohnes wird durch Bundesrecht festgelegt. Es soll die Verpflichtung schaffen, mindestens den durch eine Mindestlohnkommission festgelegten Betrag zu zahlen.
  • Eine unabhängige Kommission legt die Höhe des Mindestlohns verbindlich fest. Die Festlegung erfolgt als Bruttostundenlohn.
  • Der allgemein verbindliche Mindestlohn soll bundeseinheitlich und für alle Branchen und Regionen gelten. Tarifverträge, die Vergütungen unterhalb des Mindestlohns enthalten, sind innerhalb einer Übergangsfrist von einem Jahr anzupassen. Geschieht dies nicht, gilt der Mindestlohn.
  • Nach Inkrafttreten des Gesetzes ist der Mindestlohn durch die Mindestlohnkommission erstmalig festzusetzen. Die Kommission hat das Recht und die Pflicht, zu einem feststehenden Termin eines jeden Jahres die Höhe zu überprüfen und ggf. durch Beschluss neu festzulegen.
  • Die Mindestlohnkommission wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales berufen. Sie besteht aus insgesamt vierzehn Personen mit jeweils einem Stellvertreter und setzt sich paritätisch zusammen aus je sieben Mitgliedern aus Kreisen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Arbeitgebervereinigungen und Gewerkschaften) berufen. Die Kommissionsmitglieder sind nicht an Vorgaben und Weisungen gebunden.
„Deutschland gehört innerhalb Europas zu den Ländern mit dem größten Niedriglohnsektor“, sagte Arbeitsminister Machnig. Mit 20,2 Prozent liegt der Niedriglohn-Anteil auf dem Niveau von Irland und ist größer als in Norwegen, Griechenland und Spanien. Nur in Großbritannien, Polen und Ungarn ist ein noch größerer Anteil der Arbeitnehmer in Niedriglohnjobs beschäftigt. 20 der 27 EU-Mitgliedsländer verfügen bereits über einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. In Deutschland gibt es ausschließlich branchenspezifische Regelungen. Die Arbeitsgruppe „Gute Löhne“ hatte sich am 14. Februar 2012 zum ersten Mal getroffen. Für die SPD arbeiteten neben Matthias Machnig, die Landtagsabgeordneten Rolf Baumann und Wolfgang Lemb in der AG mit. Link: Abschlussbericht „Trends im deutschen Niedriglohnsektor und aktuelle Mindestlohninitiativen“
 

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