Statemant zur Legalisierung des ärztlich assistierten Suizid

Veröffentlicht am 21.04.2016 in Gesundheit

Der Beauftragte der Evangelischen Kirchen im Freistaat Thüringen
Oberkirchenrat Christhard Wagner,  äußerte sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion am 06.10.2015 in der Eckermann-Buchhandlung Weimar zum Gestzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe wie folgt.

OKR Wagner ist seit dem 1. Januar 2011 Beauftragter der Evangelischen Kirchen bei Land­tag und Landesregierung in Thüringen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater nahm mich als Kind  regelmäßig  mit in das Diakonissenhaus Borsdorf, ein Heim für geistig behinderte Frauen.

Dort lebte auch Nicola. Ein schwerstbehindertes Kind, blind, fast taub, bewegungsunfähig und genauso alt wie ich. Man hatte ihr eine Lebenserwartung von einem Jahr gegeben.

Nicola war der Engel von Borsdorf. Wenn der Posaunenchor neben ihr spielte, lächelte sie selig. Und in Windeseile erfuhr es das ganze Heim.

Nicola wurde 18 Jahre alt.  Sie hat mich und meine Vorstellungen und Überzeugungen im Hinblick auf die Menschenwürde geprägt.

Jeder Mensch – in jeder Lebensphase – ist wertvoll.

Nicht menschliches Ermessen, sondern Gottes Würdigung macht jeden Menschen gleichermaßen wichtig und wertvoll. Das ist nicht immer Mehrheitsmeinung.

Wir leben in einer Zeit, in der viele Menschen meinen, alles selbst in die Hand nehmen zu können. Sie beanspruchen die Hoheit über die Definition, wann Leben lebenswert ist und wann dies nicht mehr Hilton.

Am Anfang des Lebens sortiert die Pränatal Diagnostik lebenswertes und lebensunwertes Leben. Die synthetische Biologie hat den schönen, klugen, verwendungsfähigen, maßgeschneiderten Menschen als Verheißung – ein Leben mit Leid wird als nicht lebenswert eingestuft.

Am Ende des Lebens wird die Würde des Menschen allein über seine Autonomie, seine Selbstbestimmung definiert. Doch wir sind nicht autonom. Wir sind Zeit unseres Lebens auf Andere angewiesen – und das ist gut so. Wir sind nicht allein – wir leben in vielfältigen Beziehungen. Wir sind auch für andere, z.B. unsere Familie verantwortlich.

Als Christ ergänze ich: wir leben auch in Beziehung zu Gott. Wir haben unser Leben als Gabe aus seiner Hand bekommen und sind deshalb nicht Herr darüber.

Wir respektieren jedoch als evangelische Kirche, wenn in einzelnen Grenzfällen ein Mensch nach seinem Gewissen für seine Person anders entscheiden zu müssen glaubt. Ein solcher Grenzfall entzieht sich einer rechtlichen Regelung.

Welche Gefahren sehe ich im Zusammenhang mit einer Öffnung zum ärztlich assistierten Suizid oder gar der Öffnung für Sterbehilfe-Organisationen?

In diesem Kreis kann ich Johannes Rau zitieren, der 2001 sagte:

„Wo das Weiterleben nur eine von zwei Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der Anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“

Anders gesagt, wenn die Ausnahme zur Normalität wird, haben wir eine Tür aufgemacht, die wir nicht wieder zubekommen.

Das ethische Bewusstsein  wird sich ändern. Der Druck auf Ärzte, Angehörige und Patienten wir steigen.

Das veränderte gesellschaftliche Klima, das die Möglichkeit des Suizids als Normalfall kennt, wird auch Auswirkungen auf einem anderen Feld haben:

Jährlich gibt es in Deutschland 100.000 Suizidversuche. 10.000 davon gelingen. Diese Fälle geschehen nicht im Alter, sondern in Lebenskrisen, oft genug angesichts psychischer Erkrankungen mit entsprechenden Nachahmungseffekten.

Nach dem Suizid des Jenaer Torwarts Robert Enke verachtfachte sich die Suizidquote in Deutschland.

Der Gedanke des Suizids wird geläufig – er wird zum Normalfall.

In den Niederlanden können wir die nächsten Schritte betrachten: im Groninger Protokoll wurde die Sterbehilfe für Neugeborene erlaubt, wenn das Leiden schwer und die Lebenserwartung kurz ist. So wurden 2010 insgesamt 300 Fälle von „Sterbehilfe auf Verlangen“ durchgeführt.

Nicola hätte keine Chance gehabt.

Warum gibt es eine so hohe Zustimmungsquote zum assistierten Suizid?

Menschen haben Angst vor

  • unerträglichen Schmerzen
  • Luftnot
  • in fremder Umgebung der Apparatemedizin ausgeliefert zu sein
  • einsam  den letzten Weg gehen zu müssen
  • dass das Sterben künstlich verlängert wird
  • Anderen zur Last zu fallen

Oft genug ist der Todeswunsch auch ein Hilferuf:

Aus Angst vor dem Sterben

Aus Enttäuschung über das eigene Leben

Aus Enttäuschung über andere Menschen

Wir wissen auch, dass Todeswünsche als Durchgangsstadium im Prozess einer tödlichen Krankheit dazugehören.

Oft genug ist es nicht der Ruf nach Beendigung des Lebens, sondern des Leidens.

Auf diese Ängste, auf diese Bitten gibt es Gott sei Dank heute hilfreiche Antworten.

Die Palliativmedizin ist inzwischen weit entwickelt. Die ambulante und stationäre Hospizarbeit, Seelsorge und menschliche Zuwendung helfen beim Sterben.

Auch die Inanspruchnahme des in der Patientenverfügung festgehaltenen Wunsches nach passiver Sterbehilfe (Therapieverzicht) sowie die palliative Sedierung, die auch indirekte Sterbehilfe genannt werden kann, stehen zur Verfügung.

Wenn Patienten von diesen Möglichkeiten erfahren und ihrem Arzt vertrauen, wird oft genug der Wunsch nach dem assistierten Suizid zurückgenommen.

Nun sieht der Gruppenantrag Hintze/Reimann, von dem wir heute gehört haben, vor, zwar kommerziellen und nicht kommerziellen Sterbehilfeorganisationen keinen Platz zu geben, was ich aus bekannten Gründen begrüße. Er legt jedoch den Ärzten eine schwere Last auf.

Ist angesichts der geschätzten Zahl von 500 Fällen im Jahr eine solche gesetzliche Regelung nötig?

Um zu einer möglichst großen Rechtssicherheit zu gelangen, gibt es für einen solchen Fall im Gesetzesvorschlag Hintze/ Reimann eine Kriterienliste:

Volljährigkeit, Einwilligungsfähigkeit, umfassende Beratung, ernsthafter Sterbewunsch, unmittelbar zum Tode führende Erkrankung, Bestätigung durch einen zweiten Arzt.

Zum einen: sind diese Kriterien tatsächlich objektivierbar? Angesichts der Erfahrungen von Palliativmedizinern, dass ein geäußerter Todeswunsch wieder zurückgenommen werden kann, angesichts dessen, dass der subtile Druck der Umgebung eine Rolle spielen kann;  evtl. fremdgeleiteter Überlegungen, seiner Umgebung, seinen Angehörigen nicht mehr zur Last fallen wollen, bezweifle ich dies.

Das Lebensende ist so vielfältig und individuell wie das Leben.

Falsche Diagnosen bzw. Fehlentscheidungen mit entsprechenden rechtlichen Folgen sind nicht ausgeschlossen.

Aber das ist nicht alles. Es entsteht ein Druck auf alle Beteiligten. Der Mensch am Ende seines Lebens muss begründen, warum er noch leben will. Der subtile Druck, den Angehörigen nicht länger zur Last zu fallen, lastet auf ihm.

Angehörige können angesichts des nicht natürlichen Todes schweren seelischen Belastungen ausgesetzt sein. Sie sind oft schon mit den Folgen der Patientenverfügung, der passiven oderindirekten Sterbehilfe überfordert.

Wie schwer kann dann ein assistierter Suizid auf Ihnen lasten?

Aber auch auf die Ärzte kommt einiges zu. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, hat der Patient einen Anspruch auf den assistierten Suizid. Der Ermessensspielraum des Arztes ist verdampft.

Ja, der Arzt kann nicht gezwungen werden. Doch steht er dann nicht als unbarmherziger Verweigerer des letzten Wunsches, als einer, der den Patienten im Stich lässt, da?

Andererseits: wie stark verändert die angestrebte neue Gesetzeslage den Kern des Berufsethos von Ärzten, alles für den Schutz des Lebens zu tun?

Im Übrigen sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein verfassungsrechtliches Problem: das Standesrecht der Ärzte ist nicht Bundes-, sondern Ländersache.

In 10 von 17 Ländern sieht das Standesrecht vor: „Ärzte dürfen nicht Hilfe zum Suizid leisten.“ Hier sollte nicht dekretiert, sondern diskutiert werden. Man könnte zum Beispiel über die Formulierung diskutieren: „Ärzte sollen nicht Hilfe zum Suizid leisten.“

Deshalb zum Schluss. Die seltenen Grenzfälle müssen nicht der Maßstab für eine allgemeine Regelung werden.

Die beabsichtigte Rechtssicherheit wird auch nicht mit dem Hintze/Reimann- Entwurf geschaffen, sie engt den Entscheidungsspielraum der Ärzte ein, erhöht den Druck auf alle Beteiligte und leistet einem gesellschaftlichen Klima, dass den Suizid zum Normalfall werden lässt, Vorschub.

Die bisherige Praxis bietet ausreichend Raum, um eine Gewissensentscheidung im Einzelfall verantwortlich zu treffen.

Einig sind wir in der Ablehnung einer auf Wiederholung angelegten kommerziellen oder auch nicht kommerziellen Sterbehilfe durch Vereine oder Organisationen.

Erfreulich bleibt die beabsichtigte Stärkung der Palliativ- und Hospizarbeit.

" Sterben in Würde" ist eine schöne Überschrift für das beabsichtigte Gesetz. Wir können an vielen Stellen diesen Wunsch mit Leben erfüllen. Ich freue mich auf das Gespräch.

 

 

 

 

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